Willkommen in der Hundepension Schlappmühle
Gruppenhaltung kastrierter, verträglicher Hunde für Tagesgäste und Urlaubsgäste
Bitte beachten Sie zu jeder Jahreszeit, daß Erkältungen auch bei Hunden vorkommen ! Eine gute Beratung zum Immunaufbau für Ihren Vierbeiner erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt !
Bitte bleiben Sie und Ihre Vierbeiner gesund !
Wir haben im Oktober 2023 die Innenzimmer renoviert
Unsere Aussenanlage :
ein virtueller Rundgang:
Hundepension Schlappmühle
Jens Nitschke
Schlappmühle 1
61250 Usingen
email schlappmuehle@gmx.net
Tel. 06081 585836
Mobil 0173 3112921 (Jens)
Mobil 0173 3600901 (Coco)
Tages- und Nachtunterbringung
Gruppenhaltung kastrierter, verträglicher Hunde
Ihre Buchungen erachten wir als bindend - wenn feste Reservierungen NICHT mind. 10Tage vor Urlaubsbeginn Ihres Vierbeiners abgesagt werden, entstehen Stornokosten. Werden Buchungen seitens des Kundens gar nicht abgesagt, berechnen wir die Übernachtungskosten komplett.
Bitte haben Sie Verständnis, daß wir aufgrund der begrenzten Zimmeranzahl auch anderen Familien ihren Urlaub ermöglichen möchten, daher besprechen Sie sich bitte zeitnah mit uns, sollten sich Veränderungen ergeben.
Vielen Dank !
Eine Übernachtung kostet 30 € pro Hund bei einer Abholung am Folgetag bis 10h , wenn Sie eigenes Hundefutter mitbringen
( wenn wir für das Futter aufkommen, entstehen zusätzliche Kosten je nach hochwertigem getreidefreiem Trockenfutter (2,50€/Mahlzeit) Nassfutter von Xantara oder Barf (4€/ Mahlzeit ) )
Bei Abholung am Folgetag zwischen 17-19h wird ein Tagessatz aufgeschlagen
20 € für Tagesgäste
Hundetagesstätte für Berufstätige :
bei einer wochentäglichen , ganzjährigen Betreuung stehen den Tageshunden feste Innen- oder im Sommer Außenboxen zur Verfügung,
die unabhängig unserer Öffnungszeiten den berufstätigen Haltern zugänglich sind.
Bei regelmässiger, ganzjähriger Unterbringung von 4-5 Tagen pro Woche : 15€/Tag
bei regelmässiger, ganzjähriger Unterbringung von 2-3 Tagen: 17,50€ / Tag
Langzeitunterbringung: bei längeren Auslandsaufenthalten
oder Reha-Maßnahmen der Hundebesitzer über
mehr als 4 Wochen gewähren wir Sonderpreise ab der 5.Woche
Bei Abgabe des Hundes ist der volle Pensionspreis in bar zu entrichten oder bereits auf unser Konto überwiesen sein.
Bankverbindung:
Jens Nitschke
Raiffeisenbank Oberursel
BLZ 50061741
Konto 5302668
IBAN DE 77 5006 1741 0005 3026 68
geänderte Öffnungszeiten:
Montag - Samstag von 9-10h
Sonntag vormittags haben wir KEINE Öffnungszeiten !
Montag - Sonntag von 17-19h
Anfahrt : A 5 Frankfurt- Kassel
Abfahrt 14 Obermörlen - Usingen (B275)
Ca 2km vor Usingen ist rechts das Bremthaler Quarzitwerk -
600m weiter linkerhand in den asphaltierten Feldweg einbiegen.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Besuchstermin, um sich die Örtlichkeiten unserer kleinen Hundepension vorher anzusehen. Da wir die ehemalige Wassermühle von 1521 erst im Jahr 2005 erworben haben und diese permanenten Sanierungsarbeiten unterzogen wird, bis sie als typisches Fachwerk-Gehöft wieder hergerichtet ist, können Baumaßnahmen subjektiv als störend empfunden werden.
Die Aussenanlagen und Freiläufe, sowie das Hundehaus mit den Hundezimmern für unsere Hundegäste sind jedoch schon seit 2007 fertiggestellt und 2019 erneuert worden , sowie regelmäßig vom Veterinäramt geprüft worden. Die Gastbereiche sind 2m hoch eingezäunt und wir bieten 5 grosse, begrünte Ausläufe an, die eine Rudelhaltung ermöglichen. Hunderudel werden individuell nach Verträglichkeit zusammengestellt, daher sind wir auf die Angaben der Besitzer angewiesen, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.
Bitte haben Sie Verständinis dafür, daß es trotz sorgfältiger Betreuung auch nach Tagen des friedlichen Zusammenseins im Rudel zu kleineren Streiterein um Spielzeug oder Rangfragen kommen kann - sollte eine tierärztliche Versorgung nötig sein, wird diese nach unserem Ermessen in Rücksprache mit der Praxis Dr.Vogelezang/Usingen oder der Tierklinik Wehrheim oder Neu Anspach erfolgen.
Wir möchten Sie bitten, Ihre Hunde VOR dem Aufenthalt bei uns zu entwurmen und uns auf evt. gesundheitliche Probleme aufmerksam zu machen.
Während Ihres Urlaubes können Sie sich bei Youtube Videos ansehen, die Ihren Vierbeiner im Rudel während unserer Spieleeinheiten zeigen. Videos werden unter "Tarekjens" eingestellt.
z.B. http://www.youtube.com/watch?v=XSvtG5KwmYg
oder
Vielen Dank für die liebe Videobotschaft von Tageshund Luca, der auch an arbeitsfreien Tagen seines Frauchens lieber in die Hundetagesstätte geht :
wenige Stunden später, tobt Luca ausgelassen im Freilauf:
Und das fast täglich:
Bei Unterbringung Ihres Vierbeiners gelten unsere Vertragsbedingungen.
Herbstspaziergang
die Schlappmühle
Beim Schmusen und Toben
Agility
Gassi mit Freunden und Gasthunden
Die Innenboxen / Nachtunterbringung
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Pensionsvertrages. Etwaige Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Amtsgericht Usingen.
1. Die Pension verpflichtet sich, Ihr Tier im vollen Umfang zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten muss jedoch der Besitzer selbst tragen, es sei denn, es ist der Pension eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Tier in eine Rudelhaltung geben, wo es schon einmal vorkommen kann, dass es kleinere Auseinandersetzungen gibt, die jedoch meist harmlos ausgehen, aber auch ggf. medizinisch versorgt werden müssen. Sollte dies vorkommen, übernimmt die Pension keine Haftung. In der Rudelhaltung kann man ein „Verschulden“ nicht immer objektiv bewerten. Kleine Nuancen der Tierkommunikation können auch nach einigen Stunden des friedlichen Zusammenlebens eine Rauferei zur Folge haben. In der Rudelhaltung in den 2m hoch eingezäunten Ausläufen sind die Hunde die meiste Zeit, aber nicht rund um die Uhr unter Beobachtung!
1a) Krankheit: Sollte der Hund während der Unterbringungszeit erkranken, so wird er, den Handlungsgrundsätzen eines verständigen Hundehalters entsprechend, tierärztlich versorgt. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes von der Pension ein Tierarzt (ggf. unter Vorlage der Kosten) beauftragt wird. Diese durch die tierärztliche und / oder medikamentöse Behandlung verursachten Kosten trägt der Hundehalter.
Die Pension verpflichtet sich, im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung des Hundes den Halter bzw. den ernannten Vertreter innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
Bei ansteckenden Krankheiten, die während des Aufenthaltes ausbrechen, ist die Pension berechtigt, den Hund zu isolieren. Die damit verbundenen Mehrkosten trägt der Hundehalter.
2. Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.
3. Der Tiereigentümer verpflichtet sich, alle oben angegebene Daten wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Ebenso verpflichtet er sich, die Pension über sämtliche Unarten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, hohe Aggressivität oder Krankheiten zu informieren. Sollte dies nicht geschehen sein, haftet der Eigentümer für durch sein Tier verursachte Schäden.
4. Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es einmal passieren, dass ein Tier entweicht. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühen nicht wieder gefunden werden oder gar verunglücken, besteht seitens des Tiereigentümers kein Schadensersatzanspruch. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundepension vorher zu besichtigen und eingehend zu prüfen, ob die Unterbringung, Einzäunung und die Rudelhaltung für sein Tier adäquat ist und den Ansprüchen des Halters gerecht wird. Bei Zweifeln ist eine andere Pension aufzusuchen. Bitte beachten Sie auch, daß eine Unterbringung in einer Hundepension Stress verursachen kann und Ihr Tier einige Zeit benötigt, um sich mit der neuen Situation vertraut zu machen und uns als neuen Bezugspersonen Vertrauen schenkt.
5. Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Voraussetzung für die Unterbringung ist eine ordnungsgemäße Entwurmung, eine gültige Tollwutimpfung (als Beleg hierfür ist der Impfpass einzureichen). Für kranke, alte oder verletzte Tiere gelten die Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder besonders getroffene Vereinbarungen. Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.
6. Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen. In einem durch Krankheit verursachten Notfall wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Die Kosten werden dem Tierhalter berechnet.
7. Der Pensionspreis ist vor Pensionsbeginn zu entrichten. Sollte vom Reservierungsvertrag zurückgetreten werden, und der Besitzer sagt nicht mindestens 10Tage vorher ab, ist die Pension berechtigt den Gesamtpreises als Stornogebühr einzubehalten.
8. Bei Verlängerung des Vertrages ist darauf zu achten, dass dies rechtzeitig, d.h. mindestens 5 Tage vor Ablauf der vereinbarten Pensionszeit erfolgt. Die Nachzahlung kann dann bei Abholung des Tieres geschehen. Meldet sich der Eigentümer nach Ablauf der Pensionszeit nicht, bleibt das Tier noch 7 Tage in der Pension, danach verliert der Tiereigentümer jegliche Eigentumsrechte an dem Tier und tritt diese an die Pension ab. Der Eigentümer muss für die entstandenen Kosten aufkommen, bis die Pension ein neues Zuhause für das Tier gefunden hat. Die Pensionskosten betragen dann 15 Euro pro Tag und Tier.
9. Unsere Öffnungszeiten für die Abgabe und das Abholen der Hunde sind 9-10 oder 17-19h. Zu anderen Zeiten sind wir mit dem Betreuen der Pensionsgäste, Spaziergängen und der täglich anfallenden Arbeiten beschäftigt.
10. Der An- und Abreisetag wird als voller Pensionstag berechnet.
11.Haftung: Die Haftung des Hundehalters (§§ 833, 834 BGB) wird durch die Pensionsvereinbarung nicht eingeschränkt. Der Halter haftet für alle Schäden, die sein Hund verursacht. Auf ein „Verschulden“ kommt es hierbei nicht an. Insbesondere haftet der Halter für alle Sachschäden, die der Hund in der Pension anrichtet, insbesondere für
Personenschäden, die während der Betreuungszeit von dem Hund gegenüber dem Personal der Pension oder Dritten zugefügt wurden.
Der Pensionsbetreiber haftet nicht nach § 834 BGB, sofern der Hund aus der artgerechten Unterbringung ausbricht und Drittschäden verursacht. Speziell haftet der Hundesitter nicht für Biss- oder sonstige Verletzungen des Hundes, die u.a. durch die Gruppenhaltung entstehen können, für auftretende Erkrankungen des Hundes während
und nach der Betreuungszeit sowie Parasitenbefall oder für mitgebrachte Hunde-Utensilien, z.B. Halsbänder, Körbchen etc., die während des Aufenhaltes zerstört werden. Außerdem haftet der/die Hundesitter/in nicht für die aus dem Freilaufen ohne Leine entstehenden Risiken, sofern der Hundehalter sich damit für die Betreuungszeit
einverstanden erklärt hat .
Der Hundehalter / Eigentümer weist bei Übergabe des Hundes eine gültige Hundehaftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nach.
Der Hundehalter erklärt sich einverstanden
• mit der Gruppenhaltung O ja O nein
• mit dem Gassi Gehen ohne Leine O ja O nein
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird vorausgesetzt
12. Mit meiner Unterschrift erkenne ich den Pensionsvertrag einschließlich der Geschäftsbedingungen an. Bei Verlängerung des Aufenthaltes gemäß Ziffer 8 oder für künftige Unterbringungen gilt der Vertrag weiter, sofern sich seitens der Pension oder des Kunden nichts geändert hat. Ein neuer Vertrag ist nicht erforderlich.
Zusatz: Die derzeit anhaltenden Umbaumaßnahmen der Wohn- und Scheunengebäude und des Aussenbereichs der Schlappmühle können als störend empfunden werden. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, daß sie die Unterbringung Ihres Hundes unter den besichtigten äußeren Gegebenheiten wünschen. Auf der Schlappmühle dürfen Hunde buddeln, baden und toben und werden gerne vor Abgabe gebadet, sofern dies gewünscht ist. Bei Hunden mit extrem pflegebedürftigem Fell ist ein tägliches Bad mit Shampoo jedoch nicht artgerecht und vertretbar.
Sollten wir die Unterbringung Ihres Hundes in unserer Pension nicht empfehlen, helfen wir Ihnen gerne, eine adäquate Unterbringung zu finden, da wie mit mehreren Hundepensionen zusammenarbeiten und auch private Hundesitter unseres Vertrauens empfehlen können.
Wir kooperieren mit weiteren tollen Hundepensionen in unserer Umgebung :
Strupptrupp Cora Tunar
Am Köppel 4
35510 Butzbach
http://www.strupptrupp.de
Kontakt:
Telefon: 01514 / 2880145
E-Mail: info@strupptrupp.de
Hundepension für kleine Hunde (max 10kg) hinter Grävenwiesbach im Bahnhof Waldsolms-Hasselborn
Claudia Schäfer Telefon: 06085-9882859
( liebevolle, professionelle Hundebetreuung - alle Hunde leben mit im Haus! )
http://www.ferien-für-kleine-hunde.de/
Hundepension Lalu Ralf Mörschel 61169 Friedberg Tel. 06031 685672
Hundepension Blaumühle Claus Mörschel 35075 Gladenbach
Tel 06462 91678
Hundeschule und Pension Elke von Thienen
Hof Waldeck 35796 Weinbach Tel 06474 883636
Für Kampfschmuser & Co empfehlen wir Franks Hundeherberge
Frank Sachadeae in Nidda Tel 06187 9027937
www.franks-hundetraining.de/die-hundeherberge/